Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz Plateau

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz Plateau liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Dienstag, 14.01.2025 in der Zeit von 09:00 – 12:00 und von 13:30 – 16:00 Uhr

im Alten Bahnhof Bad Salzig, Am Bahnhof 4, 56154 Boppard – Bad Salzig

Mittwoch 15.01.2025 in der Zeit von 09:00 – 12:00 und von 13:30 – 16:00 Uhr

in der Stadthalle Boppard, Oberstraße 141, 56154 Boppard

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu den vorstehend angegebenen Zeiten werden Bedienstete des DLR  Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Donnerstag, 16.01.2025 um 09:00 Uhr

in der Stadthalle Boppard, Oberstraße 141, 56154 Boppard

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Boppard-Eisenbolz Plateau zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR  Rheinhessen-Nahe-Hunsrück angefordert werden und stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/ Verfahren/Alle/V63003  am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

 

Im Auftrag

gez. Isabel Herbster (Gruppenleiterin)