Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Boppard über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 16.12.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Boppard erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Stadt Boppard setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

  1. für die Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v.H.
    2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 525 v.H.
  2. für die Gewerbesteuer auf 440 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

 

56154 Boppard, 16.12.2024

Stadtverwaltung Boppard

 

Jörg Haseneier

Bürgermeister