Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Boppard über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 16.12.2024
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
Die Stadt Boppard erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
Die Stadt Boppard setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:
- für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 525 v.H.
- für die Gewerbesteuer auf 440 v.H.
der Steuermessbeträge.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.
56154 Boppard, 16.12.2024
Stadtverwaltung Boppard
Jörg Haseneier
Bürgermeister