Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes

„Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“

beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 17.02.2023 öffentlich bekannt gemacht, sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Hiermit wird der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanentwurfes gemäß §§ 4a Abs.3 und 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Entwurf des oben angesprochenen Bebauungsplanes, seine Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Belange liegen gemäß §§ 4a Abs. 3 und 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

Vom 06.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 (1 Monat -> mind. 30 Tage)

bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und können dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Neben der Begründung inklusive Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen in Form eines Biotop- und Nutzungstypenplans, einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, einer schalltechnischen Untersuchung, einer FFH-Vorprüfung, einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einer Stellungnahme zum Lokalklima und einer historischen Recherche zum Quellgebiet verfügbar.

Im Einzelnen liegen vor:

  • Biotop- und Nutzungstypenplan

Biotopkartierung mit Bezeichnung der Nutzungstypen

  • Artenschutzprüfung

Untersuchungen und Stellungnahmen mit Minimierungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und Bilche.

  • Schalltechnische Untersuchung

Untersuchungen und Stellungnahmen zu den Themenbereichen: Anlagenlärm, Verkehrslärm, Schienenlärm und allgemeine Anforderungen an den Schallschutz

  • FFH-Vorprüfung

Prognostizierte mögliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Mittelrheintal"

  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Bewertung des Umwelteinflusses und Alternativenprüfung

  • Stellungnahme zum Lokalklima
  • Historische Recherche zum Quellgebiet

Darüber hinaus sind folgende behördliche Stellungnahmen eingegangen:

  1. Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, Schreiben vom 20.12.2023
  2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, E-Mail vom 19.12.2023
  3. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz, E-Mail vom 20.12.2023
  4. Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Eberhard-Anheuser-Straße 4, 55543 Bad Kreuznach, Schreiben vom 12.12.2023
  5. Forstamt Boppard, Humperdinckstraße 4a, 56154 Boppard, Schreiben vom 07.12.2023
  6. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, 56077 Koblenz, Schreiben vom 27.11.2023
  7. Amprion GmbH, Robert-Schumann-Straße 7, 44263 Dortmund, E-Mail vom 22.11.2023
  8. Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, Schreiben vom 28.11.2023
  9. Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, Baurecht I, Karlstraße 6, 60329 Frankfurt, Schreiben vom 17.11.2023
  10. Industrie- und Handelskammer Koblenz, Regionalgeschäftsstelle Simmern, Vor dem Tor 3, 55469 Simmern, Schreiben vom 12.12.2023
  11. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Kreisgruppe Rhein-Hunsrück, Chablisstraße 150, 55430 Oberwesel, Schreiben vom 19.12.2023
  12. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Kommunen ohne Anregungen oder Bedenken

Ergänzend stehen alle oben genannten Unterlagen bezüglich des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter der Adresse:

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

innerhalb des Zeitraumes vom 06.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Boppard entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der Bebauungsplaninhalte abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse

stadt@boppard.de

versendet werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und zur Abwägung sowie Würdigung durch den Stadtrat der Stadt Boppard vorgelegt. Das Ergebnis der Würdigung wird mitgeteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen begrenzt:

  • Im Norden durch die BAB61
  • Im Osten durch den Rastplatz „Engelrödchen“
  • Im Süden durch den Straßenzug „Alte Römerstraße“
  • Im Westen durch die Schienenverkehrsfläche

Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.

Boppard, den 30.10.2024

Stadtverwaltung Boppard

 

Jörg Haseneier

Bürgermeister