Bekanntmachung
Folgende Abgaben werden zum 15. Februar 2025 fällig:
- Grundsteuer A+B
- Straßenreinigungsgebühren
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Vorausleistung Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2025 lt. Bescheid 2024
Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.
Kreissparkasse Boppard
IBAN: DE90560517900001105725
SWIFT-BIC: MALADE51SIM
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück
IBAN: DE85560900000000010786
SWIFT-BIC: GENODE51KRE
Postbank Köln
IBAN: DE34370100500016237501
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.
Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis:
Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.
Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/formulare heruntergeladen werden.
Hinweis für Abbucher:
Die fälligen Abgaben werden zum 17. Februar 2025 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin entsprechend einzustellen.
56154 Boppard, 03.02.2025
Stadtkasse Boppard
Cornelia Leufgen, Kassenverwalterin