Bekanntmachung

zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers - Stichwahl - 

in den Ortsbezirken Boppard, Oppenhausen und Weiler

Am Sonntag, 23.06.2024, wird die Stichwahl zur Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in den Ortsbezirken Boppard, Oppenhausen und Weiler durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

I.

Zur Stichwahl ist wahlberechtigt

1. wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist und sein Wahlrecht nicht verloren hat,

2. wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist,

3. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten hat,

4. wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die Stichwahl einen Wahlschein erhalten hat.

Die unter der Nummer 3 bezeichneten Personen erhalten von Amts wegen einen Wahlschein zur Stichwahl und Briefwahlunterlagen. Erst zur Stichwahl wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die verhindert sind, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, können noch bis

Freitag, 21.06.2024, 18.00 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Fall einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

An der Stichwahl nehmen teil:

Im Ortsbezirk Boppard

1.      die Bewerberin Alexa Bach mit 1.536 Stimmen und

2.      der Bewerber Philipp Freiherr von Freytag Loringhoven mit 823 Stimmen.

Im Ortsbezirk Oppenhausen

1.      der Bewerber Jörg Schuch mit 246 Stimmen und

2.      der Bewerber Andreas Krüger mit 175 Stimmen.

Im Ortsbezirk Weiler

1.      die Bewerberin Patricia Eiden mit 143 Stimmen und

2.      der Bewerber Andreas Mayer mit 143 Stimmen.

Zur Stichwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die beiden zur Wahl stehenden Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und mit der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, wem sie ihre Stimme geben wollen.    

IV.

Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin/ des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das

16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.


56154 Boppard, 12.06.2024

Stadtverwaltung Boppard


Jörg Haseneier

Bürgermeister als Wahlleiter

der Stadt Boppard