Bekanntmachung
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Oppenhausen (1816)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 14 Nr. 62 | Landwirtschaftsfläche, Waldfläche | Hübinger Seifen | 12.184 qm |
Gemarkung Herschwiesen (1817)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 11 Nr. 23 | Landwirtschaftsfläche | In Windhausen | 9.504 qm |
Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle Grundstücke beziehen.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau