Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Oppenhausen (1816)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 14 Nr. 62

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

Hübinger Seifen

12.184 qm

Gemarkung Herschwiesen (1817)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 11 Nr. 23

Landwirtschaftsfläche

In Windhausen

9.504 qm

Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle Grundstücke beziehen.


Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau