Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Bad Salzig Weiler
Az.: 61090-HA8.1.
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bad Salzig - Weiler
Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz
I. Anordnung
1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von dem vorzeitigen Ausbau der nachfolgend genannten gemeinschaftlichen Anlagen betroffen sind, wird zum Zweck des Ausbaues dieser Anlagen ab dem 01.05.2024 Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen.
2. Es handelt sich um folgende in dem gemäß § 41 Abs. 3 FlurbG in seiner geänderten Form am 03.12.2019 festgestellten Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan enthaltenen Anlagen:
Landespflegeflächen: 707, 708, 709, 711, 712, 714, 715, 716
Die Anlagen, für deren Umsetzung die infrage kommenden Grundstücke ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden, sind in der Karte, die ein wesentlicher Bestandteil dieser Anordnung ist, in 1 : 2.500 dargestellt.
3. Die Teilnehmergemeinschaft Bad Salzig - Weiler wird zum gleichen Zeitpunkt in den Besitz dieser Flächen eingewiesen.
4. Folgende Flurstücke sind von dieser vorläufigen Anordnung betroffen:
Gemarkung Bad Salzig Flur 7 Nrn. 170/1, 171/1, 172, 173, 174, 175, 176, 177/1, 178, 179, 185, 186/1, 186/2, 196, 197, 200/1, 201/1, 201/2, 375/180, 376/180, 452/195 und 453/195
Gemarkung Weiler Flur 1 Nrn. 292/1, 293, 298, 955/297, 1032/294, 1033/294, 1044/288, 1146/296, 1147/296, Flur 4 Nrn. 4, 145/1, 310/1, 310/2, 311, 312, 316, 317/1, 317/2, 319/1, 319/2, 320, 321, 505, 508, 518/3, 616/313, 617/313, 622/322, 634/313, 640/5, 641/5, 647/322, 648/322, 653/318, 654/318, 655/506, 656/507, 706/315, 707/315, 719/138 Flur 9 Nrn. 168/19, 202/3, 204/1, 209, 211/2, 272/3, 272/4, 275/3, 276/3, 277/3, 278/3, 280/3
II. Entschädigung
Eine Entschädigung zum Ausgleich für vorübergehende Nachteile kann nur in Härtefällen auf Antrag gewährt werden.
Soweit die Teilnehmergemeinschaft über Flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52 FlurbG verfügt, können in besonderen Härtefällen auf Antrag Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
III. Hinweise
Die Karte sowie ein Abdruck dieser Anordnung inkl. Begründung liegen ab sofort bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Herr Günter Schlemmer, Im Bungert 8, 56154 Boppard-Weiler und beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Die vorläufige Anordnung und die zugehörige Karte können ebenfalls im Internet unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61090 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Schloßplatz 10, 55469 Simmern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60 - 68, 55545 Bad Kreuznach oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Im Auftrag
gez. Isabel Herbster (Gruppenleiterin)