Bekanntmachung

Satzung

Über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – der Stadt Boppard vom 23.12.2023.

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7 und 13 des Kommunalabgabengesetzes, sowie des § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landeswasserabgabenge-setzes Rheinland-Pfalz (LAbwAG) am 18.12.2023 folgende Satzung beschlossen, welche hiermit be-kannt gemacht wird:

Zum Satzungstext "Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung Neufassung".