Bekanntmachung
des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
findet
die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers sowie des Ortsbeirats, Stadtrats, Kreistags
und
am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 3. Mai 2024, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, erhalten.
Der Wahlleiter der Stadt Boppard
Boppard, 12.03.2024
Jörg Haseneier
Bürgermeister