Bekanntmachung

Änderung der Haus- und Badeordnung Thermalfreibad der Stadt Boppard


Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 03. Juni 2024 eine Aktualisierung der Haus- und Badeordnung für das Thermalfreibad in Boppard-Buchenau beschlossen. Die Badeordnung wurde u.a. um Hinweise auf das bestehende Alkoholverbot sowie das gesetzliche Cannabisverbot in öffentlich zugänglichen Sportstätten ergänzt.

Die vollständige Fassung der Haus- und Badeordnung für das Thermalfreibad der Stadt Boppard ist nachfolgend abgedruckt:

1. Allgemeines

1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad.

1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste und Besucher/innen verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jede/r Besucher/in diese sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen, an.

1.3 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

1.4 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

1.5 Das Rauchen ist im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereiches gestattet. Dies gilt auch für sogenannte E-Zigaretten. Dafür bereit gestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiese, das Beach-Volleyballfeld und der Kinderspielplatz sind von Zigarettenresten freizuhalten. Der Gebrauch von Shishas ist auf dem gesamten Gelände des Freibades untersagt.

1.6 Gegenstände aus Glas dürfen wegen der Verletzungsgefahr auf dem gesamten Gelände des Freibades nicht benutzt werden. Für die Entsorgung von Abfall sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu benutzen.

1.7 Das Personal des Freibades übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Besucher/innen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

1.8 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal des Bades entgegen.

1.9 Fundgegenstände sind an das Schwimmbadpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

1.10 Den Badegästen ist es nicht erlaubt Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

1.11 Der Konsum von Cannabis ist auf dem Freibadgelände sowie in einem Umkreis von 100 Metern von dessen Eingangsbereich verboten. Gesetzliche Grundlage bildet § 5 Absatz 2 Konsumcannabisgesetz – KCanG.

2. Öffnungszeiten und Zutritt

2.1 Die Öffnungszeiten, der Einlassschluss und die gültige Preisliste werden öffentlich bekannt gegeben. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden. Einlass ist bis eine Stunde vor Betriebsende. Die Schwimmbecken und Badezonen sind 20 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

2.2 Der Betreiber kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.

2.3 Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol oder Drogen) stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden oder offene Wunden haben,

d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen, nicht badeüblichen Zwecken, nutzen wollen.

2.4 Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

2.5 Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen oder geistiger Behinderung ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.

2.6 Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung eines Erwachsenen erforderlich.

2.7 Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Beim Betreten des Bades ist diese Karte zu entwerten und bis zum Verlassen des Freibades aufzubewahren. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Beim Verlassen des Geländes verliert diese ihre Gültigkeit. Bei Mehrfachkarten gilt die Regelung entsprechend. Die jeweils gültige Satzung der Stadt Boppard über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Boppard ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.

2.8 Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

2.9 Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen.

3. Haftung

3.1 Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

3.2 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

3.3 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge und Zweiräder.

3.4 Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht in das Bad mitgenommen werden, ggf. sollten die bereitgestellten Wertfächer benutzt werden. Für Wertgegenstände in verschließbaren Schränken und Wertfächern wird keine Haftung übernommen.

3.5 Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

4. Benutzung des Freibades

4.1 In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Diese hat der Gast am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

4.2 Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

4.3 Für abhanden gekommene Garderobenschlüssel ist als Verlustgebühr ein Betrag in Höhe von 50 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. In derartigen Fällen ist vor Entnahme des Schrankinhaltes das Eigentum nachzuweisen.

4.4 Verschlossene Aufbewahrungsschränke werden vom Personal nach Ablauf der Badezeit geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

4.5 Die Badegäste dürfen die Beckenumgänge und Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten. Die Schwimmbecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4.6 Der Aufenthalt in der Bade-Zone ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.  

4.7 Die Rutsche darf nur gemäß den aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Abstand ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten, die Landezone muss sofort verlassen werden.

4.8 Es darf nur an den dafür besonders gekennzeichneten Stellen der Schwimmbecken bei einer Mindestwassertiefe von 1,80 m gesprungen werden.

4.9 Sprunganlagen dürfen nur benutzt werden, wenn sie freigegeben worden sind. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist,

b) jeweils nur eine Person das Sprungbrett bzw. Sprungplattform betritt,

c) das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Springanlage untersagt ist.

4.10 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

4.11 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

4.12 Die Verwendung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr, Schwimmhilfen sind nur im Nichtschwimmerbereich gestattet. Poolnudel, Aquafitness-Gürtel und sonstige Sportutensilien sind nur im Zusammenhang mit dem Sport im Schwimmerbecken erlaubt.

4.13 Auf die ausgeschilderten Wassertiefen ist zu achten. Die Benutzung von Bällen und sonstigen Wurfgegenständen in Sport- und Springerbecken ist untersagt.

4.14 Bewegungsspiele und Sport sind, auch ohne Bälle und Geräte, nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.

4.15 Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist untersagt. Das Essen am Beckenrand ist nicht erlaubt.

5. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.

Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen durch den Betreiber zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

Für Schulen und Vereine sowie gleichzusetzende Einrichtungen gelten darüber hinaus besondere vertragliche Regelungen.

6. Foto- und Filmaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Teile des Innenbereiches und des Gebäudes sowie die Freibadanlage videoüberwacht werden können. Die Videobilder werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgezeichnet. Die geltenden Informationspflichten zur Videoüberwachungsanlage sind an der Kasse hinterlegt.

Jegliche Ton - und Bildaufnahmen durch Gäste auf dem Gelände des Freibades sind generell nur nach Genehmigung des Betreibers zulässig.

Fotografieren und Anfertigen von Filmaufnahmen, auch mit einem Mobiltelefon, durch Gäste ist auf dem gesamten Gelände untersagt und nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Aufsichtskräfte gestattet.

Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Betreibers.

7. Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung des Thermal-Freibades der Stadt Boppard vom 21.06.2022 außer Kraft.

 

56154 Boppard, 17.06.2024

In Vertretung:

gez.

Helmut Schröder

Erster Beigeordneter