Bekanntmachung

1. Änderungssatzung 

zur Hauptsatzung der Stadt Boppard vom 29.08.2024

Der Stadtrat hat am 26.08.2024 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Ausschüsse haben 13 Mitglieder. Für jedes Mitglied werden 2 Stellvertreter bestimmt.

Artikel 2

  1. Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
  2. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung vom 16.07.2024 bleiben unberührt.


56154 Boppard, 29.08.2024

Stadtverwaltung Boppard

Jörg Haseneier
Bürgermeister


Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­ma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56154 Boppard, 29.08.2024

Stadtverwaltung Boppard

 

Jörg Haseneier
Bürgermeister