Bekanntmachung

Folgende Abgaben werden zum 15. Februar 2023 fällig:

  • Grundsteuer A+B
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Vorausleistung Schmutz- und Niederschlagswassergebühren 2023 lt. Bescheid 2022

Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.

Kreissparkasse Boppard                 

Konto 1105725 

BLZ 56051790

IBAN: DE90560517900001105725   

SWIFT-BIC: MALADE51SIM


Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück   

Konto 10786  

BLZ 56090000

IBAN: DE85560900000000010786   

SWIFT-BIC: GENODE51KRE


Postbank Köln                                  

Konto 16237-501

BLZ 37010050

IBAN: DE34370100500016237501   

SWIFT-BIC: PBNKDEFF

Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.

Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis:

Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.

Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus/buergerservice/formulare/einzugsermaechtigung.pdf  herunter geladen werden.

Hinweis für Abbucher:

Die fälligen Abgaben werden zum 15. Februar 2023 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin entsprechend einzustellen.


56154 Boppard, 03.02.2023

Stadtkasse Boppard

Richard Nick, Kassenverwalter