Bekanntmachung

der Stadt Boppard über die

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Gemäß § 97 Abs.1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem 10. März 2023 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab dem 10.03.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Str. 46, Boppard, Zimmer 1.04, Ansprechpartner Peter Ginzel und Gregor Dientz, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Boppard unter www.boppard.de eingestellt. Zu dem eingestellten Entwurf auf der Homepage gelangen Sie unter den Menüpunkten „Rathaus“ und anschließend „Haushaltsplan“.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Boppard haben die Möglichkeit, ab dem 11.03.2023, innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung, Mainzer Str. 46, 56154 Boppard, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard oder elektronisch an stadt@boppard.de einzureichen. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 27.03.2023 vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Boppard, 15.02.2023

Jörg Haseneier

Bürgermeister