Bekanntmachung
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Boppard-Buchholz, Gemarkung Buchholz, Flur 16, Flurstück 39 u.a., durch die Stadt Boppard, 56140 Boppard
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Boppard-Buchholz der Stadt Boppard eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 324-V35-140-00 501-03-28332/2022).
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Die bestehende Kläranlage Boppard-Buchholz wurde 1992 als Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung in Betrieb genommen. Gegenwärtig ist die Kläranlage jedoch sowohl hydraulisch als auch frachtmäßig überlastet. Daher soll die Kläranlage nun entsprechend umgebaut bzw. erweitert werden. Die Verfahrensführung wird hierbei prinzipiell auf einen Betrieb mit anaerober Schlammstabilisierung umgestellt, wobei die abschließende Schlammstabilisierung in der geplanten zentralen Klärschlammbehandlungsanlage der Kläranlage Bad Salzig erfolgen soll.
Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb am jetzigen Kläranlagenstandort. Erhebliche negative Beeinträchtigungen durch die Maßnahme auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten.
Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite https://www.uvp-verbund.de/portal veröffentlicht.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 16.01.2023
Im Auftrag
gez.
Eberhard Stippler