Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Aufstellung eines Bauleitplanes und über die Durchführung der Offenlage
Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Alter Sportplatz“
beschlossen.
Die Notwendigkeit der Überarbeitung des Bebauungsplanes resultierte aus der Erweiterung des bestehenden Feuerwehrstandortes in Form einer zusätzlichen Fahrzeughalle auf einem ausgewiesenen Spielplatz.
Vorliegend handelt es sich um einen Änderungsbebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Des Weiteren beschloss der Stadtrat der Stadt Boppard in seiner Sitzung am 13.11.2023 die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss der Offenlage gemäß §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den maßgeblichen Unterlagen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023
bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und kann dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Im Einzelnen liegen vor:
- Planentwurf
- Textfestsetzungen
- Begründung mit Umweltbericht
- Schallschutzgutachten
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen des Bauleitplanes während dem oben genannten Zeitraum im Internet unter der Adresse
https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/
zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen und Äußerungen bezüglich des Bauleitplanes können vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 eingereicht beziehungsweise vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum digital unter der E-Mail-Adresse
eingereicht werden.
Nach entsprechender Prüfung fließen diese in das folgende Bauleitplanverfahren ein. Die erforderliche Abwägung und Würdigung eingereichter Stellungnahmen erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Boppard.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplanes „Alter Sportplatz“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen begrenzt:
- Im Norden durch die Parzelle Flur 17 Flurstück 217/12
- Im Osten durch die Parzellen Flur 17 Flurstück 22/4, Flur 17 Flurstück 217/6, Flur 17 Flurstück 217/18, Flur 17 Flurstück 217/3, Flur 17 Flurstück 217/17
- Im Süden durch die Parzelle Flur 17 Flurstück 35/1
- Im Westen durch die Parzellen Flur 17 Flurstück 185/44, Flur 17 Flurstück 185/45
Boppard, den 14.11.2023
Stadtverwaltung Boppard
Jörg Haseneier
Bürgermeister