Bekanntmachung

der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 des Zweckverbandes „Gewerbepark Hellerwald II“

Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung.

Ab dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Str. 46, Boppard, Zimmer 1.04, Ansprechpartner Gregor Dientz, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wird der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Boppard unter www.boppard.de eingestellt. Die Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 sind schriftlich an den Zweckverband „Gewerbepark Hellerwald II“, Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Str. 46, 56154 Boppard oder elektronisch an stadt@boppard.de einzureichen.

Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 56154 Boppard, 05.12.2022

Zweckverband „Gewerbepark Hellerwald II“

Peter Unkel

Stellvertretender Verbandsvorsteher

Den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 des Zweckverbandes „Gewerbepark Hellerwald II" finden Sie hier.