I.
Am Sonntag, 12.06.2022, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Rheinbay der Stadt Boppard und am Sonntag, 26.06.2022, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Rheinbay der Stadt Boppard statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Stadt Boppard nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum
Freitag, 06.05.2022, 12 Uhr,
bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Straße 46, Zimmer 0.04, 56154 Boppard zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Boppard erhalten.
Boppard, 01.04.2022
gez.
Jörg Haseneier
Bürgermeister
als Wahlleiter der Stadt Boppard