Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boppard wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange und der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, einsehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangen (§ 6a Abs. 1 BauGB).
Die Einsichtnahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung während der Kernarbeitszeit bei der Stadt Boppard, Bauverwaltung, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, Zimmer 3.06.
Die Unterlagen, sowie diese Bekanntmachung, stehen darüber hinaus auf der Website der Stadt Boppard (https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/) zur Verfügung.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Boppard unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Boppard, den 26.01.2022
Jörg Haseneier
Bürgermeister