6. Änderung des Bebauungsplans „Buchholz-Mitte“ und 1. Änderung des Bebauungsplans „Grundversorgungszentrum Buchholz“, Stadt Boppard, Ortsbezirk Buchholz

– Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Ortsbezirk Buchholz der Stadt Boppard ist die Schaffung eines Angebots für Gesundheitsdienstleistungen mit der umfassenden Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sowie eines Ärztehauses einschließlich Apotheke geplant.

Zur Umsetzung der Vorhaben wird es erforderlich, die bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne - 6. Änderung des Bebauungsplans „Buchholz-Mitte“ und 1. Änderung des Bebauungsplans „Grundversorgungszentrum Buchholz“ - zu ändern, da in der 3. Änderung des Bebauungsplans „Buchholz-Mitte“ andere Nutzungen (Restaurant, Bürgerhaus) festgesetzt sind. Hierzu erfolgt die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebiets“ gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Gesundheitszentrum Buchholz“. Zulässig sollen hierbei insbesondere gesundheitsbezogene und auf die Betreuung und Pflege von älteren Bewohnern ausgerichtete Nutzungsangebote sein.

Durch die Planung wird dem Ziel der Nachverdichtung im Innenbereich gegenüber der Entwicklung im Außenbereich entsprochen und ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung von Buchholz und den umliegenden Ortsbezirken unter Berücksichtigung ökologischer und gestalterischer Freiraumqualitäten geleistet.

Bekanntmachungstext