Sterbefall

Sterbefall

Bei einem Sterbefall innerhalb des Stadtgebietes Boppard ist beim Standesamt Boppard schriftlich Anzeige durch das Krankenhaus oder das Alten-/Pflegeheim, in dem der Tod eingetreten ist, zu erstatten.
Bei einem Sterbefall außerhalb eines Krankenhauses, Alten-/Pflegeheimes wird der Sterbefall in der Regel durch einen Bestattungsunternehmer beim Standesamt zur Beurkundung angemeldet.
Zusätzlich zu der Todesbescheinigung, die durch den den Tod feststellenden Arzt ausgestellt wird, wird eine Heiratsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch des Verstorbenen, gegebenenfalls die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder das Scheidungsurteil und möglichst der Ausweis des Verstorbenen, benötigt. War der Verstorbene noch nie verheiratet, so ist die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern beziehungsweise die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Verstorbenen vorzulegen.
Für die Beurkundung sind grundsätzlich Original-Urkunden (gegebenenfalls mit durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher gefertigter Übersetzung) vorzulegen.
Anzuzeigen ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag (ausgenommen samstags).
Nach Beurkundung des Sterbefalles werden durch das Standesamt die Bescheinigung über die Beurkundung des Sterbefalles (Sterbefallbescheinigung) und die gewünschten Sterbeurkunden ausgestellt, wobei für Krankenkasse und Sozialversicherung Urkunden gebührenfrei sind. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig.