Schiedsamt und Schiedspersonen
Eine Schiedsperson ist eine ehrenamtliche Funktion, die in vielen Gemeinden und Städten besteht. Aufgabe ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgern außergerichtlich zu schlichten und damit Konflikte friedlich und kostengünstig zu lösen, ohne dass die Parteien vor Gericht ziehen müssen. Schiedspersonen bringen die streitenden Parteien zusammen und helfen ihnen, durch Gespräche und Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ziel ist es, eine Einigung zu erzielen, die von beiden Seiten akzeptiert wird. Dabei wird ein Vergleich oder eine Vereinbarung schriftlich festgehalten, die rechtsverbindlich ist. Typische Konflikte, bei denen Schiedspersonen helfen, sind Nachbarschaftsstreitigkeiten (beispielsweise über Lärm, Grenzverläufe oder Bäume), Beleidigungen, kleinere Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten über Geldbeträge. Durch die Tätigkeit der Schiedspersonen werden Gerichte entlastet, da viele kleinere Streitigkeiten nicht vor Gericht gebracht werden müssen. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.
Für den Bereich der Stadt Boppard sind drei Schiedsamtsbezirke gebildet:
- Bezirk I: Ortsbezirk Boppard
- Bezirk II: Ortsbezirke Bad Salzig, Hirzenach, Holzfeld, Rheinbay und Weiler
- Bezirk III: Ortsbezirke Buchholz, Herschwiesen, Oppenhausen und Udenhausen
Das Amt der Schiedsperson nehmen wahr:
- Für den Bezirk I: Robert Kuppek, Humperdinckstr. 25a, 56154 Boppard, Tel. 0152/215 205 73
- Für den Bezirk II: Valentin Bock, Burgenblick 7, 56154 Boppard, Tel. 06742/6992
- Für den Bezirk III: Klaus Behrendt, In den Gassen 32, 56154 Boppard, Tel. 06742/2097
Als Dienstsitz sind bestimmt:
- Für den Bezirk I: der Ortsbezirk Boppard
- Für den Bezirk II: der Ortsbezirk Bad Salzig
- Für den Bezirk III: der Ortsbezirk Udenhausen
Das Dienstzimmer befindet sich jeweils in der Wohnung der Schiedsperson.
Sprechstunden werden nach Vereinbarung abgehalten.
Als Vertreter sind bestellt:
- Für den Schiedsmann des Bezirkes I der Schiedsmann des Bezirkes II
- Für den Schiedsmann des Bezirkes II der Schiedsmann des Bezirkes I
- Für den Schiedsmann des Bezirkes III der Schiedsmann des Bezirkes I