Fundbüro

Annahme, Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen

Sie haben etwas verloren? Mit etwas Glück wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben und Sie können ihn wieder in Empfang nehmen.

Das Fundbüro der Stadtverwaltung Boppard sorgt für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung sowie die richtige Zuordnung und Rückgabe eines verlorenen Gegenstandes an die rechtmäßige Eigentümerin oder den rechtmäßigen Eigentümer.

Ein Fund muss gemeldet werden, wenn er einen Wert von 10 Euro übersteigt. Der Verlierer eines Gegenstandes kann sich telefonisch, schriftlich oder persönlich beim Fundbüro erkundigen, ob sein verlorener Gegenstand gefunden und abgegeben wurde. In bestimmten Fällen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate. Danach kann die Fundsache verwertet oder der Finderin oder dem Finder unter Eigentumsvorbehalt ausgehändigt werden.

Hinweise:

Wenn Sie Anspruch auf die Fundsache stellen möchten, benötigen Sie:

  • Ihr Ausweisdokument (falls nicht verloren)
  • Nachweis, dass es Ihre Sache ist
    zum Beispiel durch
    • eine Kauf-Quittung,
    • bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer oder PIN-Eingabe/Entsperrung
    • bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel
    Falls Sie ein verlorenes Ausweis-Dokument abholen möchten haben, müssen Sie sich nicht ausweisen.
  • Bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht,
    • Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt,
    • Ihr Ausweis-Dokument in Kopie (falls nicht verloren)
  • Verlust amtlicher Dokumente

Bei Verlust von amtlichen Dokumenten kann nur die ausstellende Behörde eine Verlustmeldung erstellen. Diese Verlustmeldung kann weder beim Fundbüro noch bei der Polizei aufgenommen werden.

Gebühren

Bei Herausgabe der Fundsache: ein Prozent vom Wert der Sache, mindestens 3 Euro.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 965 ff.