Village of Boppard at Rhine River,middle Rhine Valley

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

Willkommen beim Einwohnermeldeamt der Stadt Boppard: Sie benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass für Ihre nächste Reise, möchten die Adresse auf Ihrem Fahrzeugschein ändern oder ein Führungszeugnis beantragen? 

Informieren Sie sich auf diesen Seiten, welche Unterlagen Sie benötigen, worauf Sie achten sollten und wer Ihre Ansprechpersonen sind.

Das Einwohnermeldeamt Boppard bietet Ihnen Online-Leistungen an, die Sie digital beantragen können. Für die Leistungen, die in Präsenz erledigt werden müssen, bitten wir Sie, einen Termin über unser Online-Buchungsportal zu vereinbaren.

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+++ NEU +++ Elektronische Wohnsitzanmeldung - ab sofort komplett online möglich: Sie haben eine neue Adresse in Boppard? Dann können Sie ihren Wohnsitz jetzt ganz bequem online ummelden - ohne Termin im Einwohnermeldeamt. Dazu benötigen Sie nur Ihren Personalausweis mit eID, die AusweisApp und ein BundID-Konto. Zur Pressemitteilung

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Meldeangelegenheiten

  • Anmeldung für Boppard aus dem Inland (Einzelperson)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
    • Vollmacht, wenn die Anmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • sollte der Umzug innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises erfolgen, besteht die Möglichkeit der Adressänderung des Fahrzeugscheines (Gebühr 10,80 €)

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Anmeldung für Boppard aus dem Inland (Familie)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument aller anzumeldenden Personen
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde aller Personen
    • Vollmacht, wenn die Anmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • sollte der Umzug innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises erfolgen, besteht die Möglichkeit der Adressänderung des Fahrzeugscheines (Gebühr 10,80 €)

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Anmeldung für Boppard aus dem Ausland (Einzelperson)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
    • Vollmacht, wenn die Anmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • hat schon einmal ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands bestanden, benötigen wir die Anschrift der letzten Wohnung

    Die anzumeldende Person muss persönlich erscheinen.

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Anmeldung für Boppard aus dem Ausland (Familie)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument aller anzumeldenden Personen
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde aller Personen
    • Vollmacht, wenn die Anmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • hat schon einmal ein Wohnsitz innerhalb Deutschlands bestanden, benötigen wir die Anschrift der letzten Wohnung

    Die anzumeldende Person muss persönlich erscheinen.

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Umzug innerhalb von Boppard (Einzelperson)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
    • Vollmacht, wenn die Ummeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • es besteht die Möglichkeit der Adressänderung des Fahrzeugscheines (Gebühr 10,80 €)

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Umzug innerhalb von Boppard (Familie)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument aller umzumeldenden Personen
    • Wohnungsgeberbestätigung (Formular ist hier hinterlegt)
    • wenn möglich Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde aller Personen
    • Vollmacht, wenn die Ummeldung von einer beauftragten Person übernommen wird
    • es besteht die Möglichkeit der Adressänderung des Fahrzeugscheines (Gebühr 10,80 €)

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Abmeldung ins Ausland (Einzelperson)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument
    • Vollmacht, wenn die Abmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Abmeldung ins Ausland (Familie)

    Bitte mitbringen:

    • Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument aller abzumeldenden Personen
    • Vollmacht, wenn die Abmeldung von einer beauftragten Person übernommen wird

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Beantragung einer Meldebescheinigung / sonstigen Bescheinigung

    Bitte bringen Sie ein Dokument mit, um sich auszuweisen.

Ausweisangelegenheiten

  • Beantragung eines Personalausweises

    Für die Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • altes Dokument (auch wenn dieses schon abgelaufen ist)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Geburts- / Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch:

    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle einer Geburtsurkunde die Eheurkunde bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.

    Die Bescheinigung einer Namensänderung ist ebenfalls vorzulegen.

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher / Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Soll ein Dokument für ein Kind beantragt werden, muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein.

    Bei einer unter 16jährigen Person ist es notwendig, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung dabei ist.

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Gebühren:

    Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr

    22,80 €

    Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr

    37,00 €

    Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

    Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

  • Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

    Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • alter Personalausweis (auch wenn dieser schon abgelaufen ist)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Geburts- / Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch:

    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle einer Geburtsurkunde die Eheurkunde bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.

    Die Bescheinigung einer Namensänderung ist ebenfalls vorzulegen.

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher / Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Soll ein Dokument für ein Kind beantragt werden, muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein.

    Bei einer unter 16jährigen Person ist es notwendig, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung dabei ist.

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Gebühr: 10,00 €

    Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

    Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

  • Beantragung eines Reisepasses

    Für die Beantragung eines Reisepasses sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • altes Dokument (auch wenn dieses schon abgelaufen ist) oder Personalausweis
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Geburts- / Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch:

    Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle einer Geburtsurkunde die Eheurkunde bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.

    Die Bescheinigung einer Namensänderung ist ebenfalls vorzulegen.

    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher / Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Soll ein Dokument für ein Kind beantragt werden, muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein.

    Bei einer unter 18jährigen Person ist es notwendig, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung dabei ist.

    Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die auf dieser Seite genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Gebühren:

    Reisepass bis zum 24. Lebensjahr

    37,50 €

    Reisepass ab dem 24. Lebensjahr

    70,00 €

    Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten)

    59,50 €

    Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten)

    82,00 €

    Express-Pass zuzüglich

    32,00 €

    vorläufiger Reisepass

    26,00 €

    Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

    Nähere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

  • PIN für Online-Ausweisfunktion setzen

    Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

    Es fällt keine Gebühr an.

Weitere Serviceleistungen

  • Adressänderung Fahrzeugschein (innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises)

    Bitte bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit.

    Gebühr: 10,80 €

    Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

  • Abholung eines fertiggestellten Dokumentes

    Bitte bringen Sie Ihr altes Dokument mit, falls dieses noch nicht von uns entwertet wurde.

    Sollte eine andere Person die Abholung übernehmen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

    Bei minderjährigen Personen ist evtl. noch die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abzugeben. Darauf wurden Sie dann bei der Beantragung hingewiesen bzw. Ihnen wurde ein entsprechendes Formular mitgegeben.

  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauszug

    Für die Beantragung eines Führungszeugnisses bzw. Gewerbezentralregisterauszuges bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • Dokument zum Ausweisen
    • soll die Vorlage bei einer Behörde erfolgen, benötigen wir die genaue Anschrift dieser Stelle (evtl. Ansprechpartner und / oder Aktenzeichen) und den Verwendungszweck
    • muss das Führungszeugnis erweitert sein, wird ein Schreiben der Stelle benötigt, die Sie zur Vorlage aufgefordert hat
    • handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, müssen Sie uns darüber einen Nachweis vorlegen; in diesem Fall entfällt die Gebühr.
    Gebühr: 13 €

    Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.