Ortsbeiräte und Ortsvorsteher/innen

Unsere Ortsbeiräte

Boppard besteht aus zehn Ortsbezirken. Diese wählen bei den Kommunalwahlen einen eigenen Ortsbeirat und eine eigene Ortsvorsteherin oder einen eigenen Ortsvorsteher. Die Ortsbeiräte beraten in ihren Sitzungen über Themen, die den Ortsbezirk betreffen. Sie können über Gelder verfügen, die im Haushaltsplan für den jeweiligen Ortsbezirk festgelegt wurden. Die Ortsvorsteher haben das Recht, an Stadtrats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, die den jeweiligen Ortsbezirk betreffen. Sie sind dabei jedoch nicht stimmberechtigt.