Ukrainehilfe

Ukrainehilfe


Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Boppard

Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an:

Michael Bender,   Tel.: 06742/10382; E-Mail: michael.bender@boppard.de
Thomas Emmes, Tel.: 06742/10386; E-Mail: thomas.emmes@boppard.de


Aktuelles

Neue Info-Hotline Ukraine Rheinland-Pfalz gestartet

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) hat eine neue Info-Hotline Ukraine Rheinland-Pfalz gestartet, die nun als Ansprechstelle für Helfende und Geflüchtete aus der Ukraine bereitsteht. Die Hotline ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800 9900 660 zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr.

Die Hotline soll als zentrale Informationsquelle für Rheinland-Pfalz dienen und so auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landes- und Kommunalverwaltungen entlasten.

Flagge der Ukraine mit Beschriftungen.



Informationen der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis 

  • Soziale Leistungen / Wohnraum / Krankenhilfe

    Die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie 2001/55/EG ist mit Beschluss vom 4. März 2022 in Kraft getreten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Damit wird der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für die Geflüchteten aus der Ukraine geebnet. Die Schutzsuchenden erhalten auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben die Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

    Direkte Hilfebedarfe, wie zum Beispiel Krankenscheine, können die Schutzsuchenden der Kreisverwaltung per E-Mail an ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de melden.

    Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich. 

    Dies ist nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung möglich, E-Mail: ukraine.abh@rheinhunsrueck.de. Die Registrierung führt anschließend zur Erteilung des Aufenthaltstitels. Bei der Registrierung werden Dokumente überprüft sowie Fingerabdrücke aufgenommen und abgeglichen. Dies ist zur Sicherung der Identitätsangaben zwingend erforderlich. 

    Um einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren, bittet die Kreisverwaltung um eine E-Mail an ukraine.abh@rheinhunsrueck.de mit folgenden Angaben:

    • vollständiger Name der eingereisten Personen
    • Geburtsdatum
    • Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
    • Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
    • Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
    • E-Mail-Adresse
    • telefonische Erreichbarkeit
    • ggf. Ansprech- / Vertrauensperson


    Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft
    im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19. 

    Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an:
    ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de

    Die Kreisverwaltung bittet alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich mit Transporten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis auf den Weg machen, um Kriegsvertriebene in den Landkreis zu bringen, dass diese Transporte vorab der Kreisverwaltung mitgeteilt werden: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de.

    Sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region ankommen, bittet die Kreisverwaltung um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: 
    sabine.hueck@rheinhunsrueck.de oder Telefon 06761 82 548. So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kreisverwaltung.

  • Ausländerbehörde hat Rückstau der Registrierungen abgearbeitet – Termine zur Registrierung weiterhin kurzfristig möglich

    Viele Geflüchtete aus der Ukraine haben in den letzten Wochen die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises aufgesucht. Stand 8. Juni 2022 wurden 1.404 Kriegsflüchtlinge als Schutzsuchende aus der Ukraine entsprechend des festgelegten Verfahrens registriert. Der Ausländerbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises ist es gelungen, die Registrierung so bürgerfreundlich wie möglich zu organisieren. „Ziel war es von Beginn an, ein möglichst niedrigschwelliges und einfaches Angebot zu machen“, erklärt Landrat Volker Boch. „Aus unserer Sicht ist es gelungen, sowohl bei den Antragstellungen für Hilfeleistung, bei der Unterbringung, bei der Registrierung als auch in medizinischen Fragen kurzfristig und zielorientiert gute Lösungen anzubieten.“ 

    In einem Vorsprachetermin bei der Kreisverwaltung konnten die Flüchtlinge alle erforderlichen Anträge stellen. „Im Anschluss an die Registrierung konnten auch sogleich die Aufenthaltserlaubnis beantragt und somit der elektronische Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Dies war und ist ein enormer Aufwand, aber es ist uns so gelungen, sehr schnell und möglichst unkompliziert die rechtlich notwendigen Schritte zum Erhalt des Aufenthaltsrechtes abzuarbeiten“, berichtet Landrat Volker Boch. „Es war uns in unserem Flächenlandkreis ein besonderes Anliegen, die persönlichen Termine bei der Verwaltung auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren“, so der Landrat. Gerade die zeitaufwändige erkennungsdienstliche Behandlung hat uns hier enorm gefordert. Umso erfreulicher ist es nun, dass wir dies doch innerhalb weniger Wochen bewältigen konnten. Hier haben die Schutzsuchenden, die ehrenamtlichen Unterstützer und unser Personal sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“

    Schon 628 Personen haben bereits ihren elektronischen Aufenthaltstitel per Post erhalten. Weitere 380 elektronische Aufenthaltstitel liegen der Ausländerbehörde aktuell vor und werden den Antragstellenden in den nächsten Tagen per Post zugehen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass eine Zustellung nur möglich ist, wenn der Name der Antragstellenden auch auf dem Briefkasten angebracht ist. Die übrigen Aufenthaltstitel sind bei der Bundesdruckerei bestellt. Sehr erfreulich ist, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei sich nicht nennenswert verlängert haben, sodass auch diese Aufenthaltstitel bald eintreffen und von der Ausländerbehörde an die Geflüchteten weitergeleitet werden.

    In den kommenden Tagen hat die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung noch für etwa 30 Personen Registrierungstermine vereinbart, jeweils kombiniert mit der Antragstellung. Schutzsuchenden aus der Ukraine, die noch nicht bei der Simmerner Ausländerbehörde zur Registrierung waren, wird empfohlen, schnellstmöglich unter ukraine.abh@rheinhunsrueck.de einen Termin zu vereinbaren. Anmeldungen beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinden oder der Stadt Boppard oder eine Antragstellung beim Sozialamt der Kreisverwaltung ersetzen die Registrierung nicht. Die Registrierung bei der Ausländerbehörde einschließlich der Abnahme der Fingerabdrücke ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch ist die Registrierung zwingende Voraussetzung, um eine Beschäftigung aufnehmen zu dürfen und Leistungsanträge nach dem SGB II stellen zu können. Diese sind seit dem 1. Juni beim Jobcenter Rhein-Hunsrück zu stellen.

  • Große Solidarität mit Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind

    Die Hilfsbereitschaft für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist im Rhein-Hunsrück-Kreis nach wie vor sehr groß. „Ich bin beeindruckt von der immensen Solidarität, die ich bei den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Hunsrück-Kreises bei der Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine erlebe“, sagt Landrat Volker Boch. „Ob bei der Unterbringung, mit Geld- oder Sachspenden oder auch in Form einer Unterstützung bei Behördenanfragen sind viele Rhein-Hunsrücker sehr engagiert.“ 

    Der Landrat richtet den Blick zudem in die Kreisverwaltung und in die Rathäuser der Verbandsgemeinden sowie der Stadt Boppard hinein, denn auch dort wird seit Wochen sehr professionell Hilfe geleistet und gemeinsam an der Bewältigung der Krisensituation gearbeitet. „Für alle Beteiligten bedeutet die gegenwärtige Situation eine große Herausforderung“, sagt Volker Boch. „Ich bitte deshalb auch um Verständnis, wenn es bei der Abwicklung von Anfragen oder auch Anträgen zu Verzögerungen kommen sollte.“

    Im Rhein-Hunsrück-Kreis sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Kreisverwaltung bislang gut 1000 Personen angekommen, von denen bereits 370 das erforderliche Registrierungsverfahren durchlaufen haben. „Die Registrierung erfolgt im Kreishaus in Simmern nach einem von Bund und Land vorgegebenen Ablauf, der zeit- und personalaufwendig ist“, führt Landrat Volker Boch aus. „Wir bitten daher um Verständnis, dass die eingehenden Registrierungsanfragen sukzessive abgearbeitet werden.“ Hintergrund ist dabei auch, dass der Einsatz einer vorgeschriebenen Registrierungstechnik notwendig ist, die der Kreisverwaltung aktuell nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht und auf dem Markt gegenwärtig auch nicht erhältlich ist. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind sehr darum bemüht, dass die Registrierung so rasch wie möglich abläuft“, sagt der Landrat. Die Anmeldung für eine Registrierung ist weiterhin per E-Mail möglich unter ukraine.abh@rheinhunsrueck.de.

    Falls vergebene Registrierungstermine nicht wahrgenommen werden können, ist es zwingend geboten diese auch abzusagen. So können andere Wartende für die freigewordenen Termine berücksichtigt werden.

    Parallel zur Registrierung läuft die Arbeit im Bereich des Sozialamtes für die Versorgung der Geflüchteten auf Hochtouren. Neben der Koordination des von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellten Wohnraums, der Unterbringung in Wohnungen und der Krankenhilfe sind dort bereits rund 900 Sozialhilfeanträge eingegangen. „Unsere Fachabteilungen sind bei der Bearbeitung der vielen Fälle und Anträge mit enorm großer Energie dabei, eine zeitnahe Erledigung zu erreichen“, erläutert der Landrat.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sozialhilfebedürftige, deren Kinder Ganztagsschulen besuchen, auch direkt einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen können, um beispielsweise die Kosten für die Mittagsverpflegung an der Schule abzudecken. Die Schulträger haben jedoch sichergestellt, dass die betroffenen Kinder bis zur Entscheidung über diese Anträge nicht von der Mittagsverpflegung ausgeschlossen werden. 

    Vor wenigen Tagen hatte der Landrat unter anderem die Träger der Sozial- und Jugendhilfe im Landkreis zu einem gemeinsamen Austausch in die Kreisverwaltung eingeladen, um aktuelle Fragen zum Themenkomplex „Ukraine-Hilfe“ zu diskutieren. Dabei ging es um die Bündelung organisatorischer Fragen und um einen möglichst optimalen Umgang mit der ungeheuren Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. „Wir wollen als Kreisverwaltung Dienstleister sein“, sagt Landrat Volker Boch, „deshalb wollen wir auch hinsichtlich der vielen Angebote aus der Bevölkerung mithelfen, diese Informationen etwas zusammenzuführen.“

    Aufgrund vieler Anfragen aus der Bevölkerung zu Spendenkonten hat die Kreisverwaltung in Abstimmung mit den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe Spendenkonten gebündelt, die unter www.kreis-sim.de/ukrainehilfe abgerufen werden können. 

    Unter dem Link www.kreis-sim.de/ukrainehilfe sind neben den Spendenkonten viele weitere Informationen abgelegt, die zur Ukraine-Hilfe von Belang sind. Hier finden Antragstellerinnen und Antragsteller beispielsweise die Kontaktdaten für Terminanfragen zur Registrierung, Sozialhilfeleistungen und Wohnraumangebote.

  • Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge hat hohe Priorität 

    Kreisverwaltung begrüßt privates Engagement – Akute Hilfe zum Lebensunterhalt 

    Die Bereitschaft, ukrainische Flüchtlinge im Rhein-Hunsrück-Kreis aufzunehmen, ist sehr groß. „Das Hilfsangebot der Bevölkerung ist überwältigend“, erklärte Landrat Volker Boch, der am Freitag seinen Dienst in der Kreisverwaltung begonnen hat. Im Namen der Verwaltung dankt er den vielen privaten und ehrenamtlichen Initiativen ausdrücklich für ihr umfangreiches Engagement. 

    Helfer waren und sind auf private Initiative spontan an die polnisch-ukrainische Grenze unterwegs, um Flüchtlinge in den Rhein-Hunsrück-Kreis zu bringen. Diese Unterstützung wird von der Kreisverwaltung begrüßt. Die ehrenamtlichen Helfer werden eindringlich um eine kurzfristige Abstimmung mit der Verwaltung gebeten, wenn kein Wohnraum für die Unterbringung vorhanden ist. 

    Den Verbandsgemeinden, der Stadt Boppard und der Kreisverwaltung wurden bereits verschiedene Wohnungsangebote unterbreitet. Es wurde auch nachgefragt, welche Grundlagen bei einer Aufnahme von Flüchtlingen zu beachten sind, ob und wo sich die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft bei der Verwaltung anmelden müssen und wie ihr Bleiberecht und ihr Lebensunterhalt gesichert werden. Die Kreisverwaltung steht für Anfragen und Informationen zur Verfügung.

    Die im Rhein-Hunsrück-Kreis zur Unterbringung von Flüchtlingen aktuell zur Verfügung stehenden Kapazitäten reichen nach der derzeitigen Einschätzung nicht aus. „Wir rechnen damit, dass eine höhere Anzahl an Flüchtlingen aus dem betroffenen Gebiet zu uns kommen wird“, erklärt Volker Boch. „Auch wenn noch nicht absehbar ist, wie groß diese Anzahl an Geflüchteten sein wird, wollen wir die strukturellen Rahmenbedingungen schaffen, um den Menschen in Not zu helfen.“ 

    Die Kreisverwaltung ist zur Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge dringend auf weitere Wohnungsangebote angewiesen.

    Soweit der Lebensunterhalt für ukrainische Flüchtlinge, die bisher auf private Initiative in den Landkreis gekommen sind, aktuell nicht gewährleistet ist, wird die Hilfe – und damit auch die Versorgung im Krankheitsfall – sichergestellt. 

    Zu Fragen des Lebensunterhaltes und der Versorgung im Krankheitsfall sowie für Wohnungsangebote und Wohnungsanfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung. 

    Anfragen können an den eigens eingerichteten E-Mail-Kontakt gerichtet werden: ukrainehilfe@rheinhunsrueck.de