Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher". Das stellt sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen. Bei einer Ausleihfrist von üblicherweise zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
Da Autor*innen, Bibliotheken und Verlage bisher keinen Weg gefunden haben, um zu einer Lösung ihrer Interessenkonflikte zu kommen, plädiert der dbv dafür, dass die Gespräche und Verhandlungen zu einer Lösung dringend fortgesetzt werden müssen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung eines Pflichtangebots aktuell erscheinender E-Books zu angemessenen Bedingungen bietet aus Sicht des dbv einen diskussionswürdigen Ansatz.
Zur Pressemitteilung des dbv vom 18.10.2021
Eine Zusammenstellung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Lending finden Sie hier.