Kita-Sozialarbeit
Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes am 01.07.2021 wurde die Kita-Sozialarbeit eingeführt. Kita-Sozialarbeit bezeichnet ein familienunterstützendes Angebot, das im Alltag der Kindertagesstätten verankert ist und Unterstützung, Beratung, Begleitung und Soforthilfe in Krisensituationen bietet. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der Jugendhilfe.
Eine zentrale Aufgabe der Kita-Sozialarbeit besteht darin, Eltern und Familien in verschiedenen Bereichen zu begleiten und zu beraten. Das Ziel ist es, Familien bei ihrer Verantwortung und Aufgabe der Fürsorge für ihre Kinder, sowie deren Erziehung und Bildung, zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, agiert die Kita-Sozialarbeit schnell und unkompliziert, und ermöglicht Familien den Zugang zu notwendigen Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Ein wichtiger Aspekt besteht darin, ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot anzubieten, wozu vor allem ein präventiver Aufbau von Vertrauen mit den Familien gehört. Dies wird durch regelmäßige Präsenzzeiten in der Kita, offene Sprechstunden und die aktive Teilnahme an familienorientierten Veranstaltungen gewährleistet.
Ein weiterer Aufgabenbereich der Kita-Sozialarbeit liegt in der Beratung und Begleitung der Fachkräfte bei der Zusammenarbeit mit Familien in komplexen Situationen, insbesondere wenn die Anforderungen über den Leistungsumfang der Kindertagesstätte hinausgehen. Das Ziel ist es, die pädagogischen Fachkräfte zu entlasten, beispielsweise durch Vermittlung an externe Hilfesysteme und Kontakte im Sozialraum sowie durch Begleitung der Familien.