Die Bescheide werden durch die Stadt erlassen, in deren Zuständigkeit sich das betreffende Grundstück befindet. Die Höhe der Grundsteuer basiert auf dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und dem Bescheid zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum Stichtag 1. Januar 2025. Diese Bescheide wurden vom zuständigen Finanzamt erlassen und seit Oktober 2022 versandt.
Bisher wurde die Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte der Finanzämter berechnet. Im Rahmen der Grundsteuerreform treten ab dem 1. Januar 2025 die neuen Grundsteuerwerte an ihre Stelle.
Wie geht es weiter?
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist zu den genannten Fälligkeiten an die Stadtkasse Boppard zu zahlen.
Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:
- Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlungen der Grundsteuer oder zum Hebesatz: Wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Boppard. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid.
- Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (z. B. zum Steuerschuldner): Kontaktieren Sie schriftlich das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt. Für Grundstücke in der Stadt Boppard ist das Finanzamt Koblenz zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
Hinweis: Haben Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbesscheid nicht. Die Grundsteuer ist trotzdem an die Stadt zu entrichten.