Nach der Wahl am 9. Juni 2024 wurde festgestellt, dass auf den amtlichen Stimmzetteln nicht alle Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge aufgeführt waren. Da für die Ortsbeiräte der Ortsbezirke Holzfeld und Rheinbay jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden war, hätten die Stimmzettel nach den wahlrechtlichen Bestimmungen (Mehrheitswahl) alle Namen der Bewerberinnen und Bewerber enthalten müssen, also jeweils sieben. Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass in solchen Fällen ein amtlicher Stimmzettel hergestellt wird, auf dem höchstens eineinhalbmal so viele Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind, wie Ortsbeiratsmitglieder zu wählen sind, und zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen vorhanden ist. In Holzfeld und in Rheinbay sind jeweils fünf Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.
Da nur die Stimmzettel fehlerhaft waren und nicht die Aufstellung der Wahlvorschläge oder das Wählerverzeichnis, findet die Wiederholungswahl analog zur Wahl am 9. Juni 2024 nach denselben Wahlvorschlägen und aufgrund desselben Wählerverzeichnisses statt. Das bedeutet, dass nur die Personen an der Wiederholungswahl teilnehmen können, die am 9. Juni 2024 für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigt waren. Die Wahlberechtigten erhalten Ende des Monats ihre Wahlbenachrichtigung und können ab diesem Zeitpunkt auch ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Weitere Hinweise zum Verfahren der Wiederholungswahl folgen Anfang September.
Bürgermeister Jörg Haseneier bittet um Entschuldigung und um Verständnis für diese Maßnahme und hofft auf eine rege Teilnahme an der Wiederholungswahl.