Jugendarbeit

Förderung der Jugendarbeit durch die Stadt Boppard: Antragsfrist endet am 30. September 2023

Anträge auf Förderung der allgemeinen Jugendarbeit müssen einen Nachweis der Mitgliederzahl – Stand 31.12.2022 – enthalten. Die Zahl der Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss gesondert ausgewiesen werden.

Sofern die Mitgliederzahl an einen übergeordneten Verband zu melden ist, ist diese Zahl für die Antragstellung maßgeblich. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen.

Neben der allgemeinen Jugendarbeit können Vereine und Verbände Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Ferienaktionen beantragen.

Die Richtlinien über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch Zuwendungen gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 2. Dezember 2008 finden Sie hier.

Ansprechpartnerin ist Martina Weirich, Telefon 06742/103-84 oder E-Mail an martina.weirich@boppard.de