Allgemeinverfügung

Anhaltende Trockenheit: Wasserentnahme aus Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen verboten

Ausgenommen von der Regelung ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Die anhaltende Trockenheit stellt unsere Region vor erhebliche Herausforderungen in Bezug auf die Wasserversorgung. Um dem Rückgang der Wasserstände in unseren Flüssen, Seen und Grundwasserspeichern entgegenzuwirken, kann jede Bürgerin und jeder Bürger einen Beitrag dazu leisten, den Wasserverbrauch zu reduzieren und die kostbare Ressource Wasser zu schonen.

Die Kreisverwaltung gibt Tipps zum Wassersparen:

  • Bewässerung reduzieren: Vermeiden Sie unnötige Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und landwirtschaftlichen Feldern. Nutzen Sie beispielsweise Bewässerungssysteme mit Zeitschaltuhren oder nutzen Sie nur die tatsächlich benötigte Menge an Wasser.
  • Regenwasser sammeln: Nutzen Sie Regenwasser für Bewässerungszwecke oder andere nicht-trinkbare Anwendungen. Installieren Sie Regenwassertonnen oder andere Sammelsysteme, um Regenwasser aufzufangen.
  • Vermeidung von unnötigem Wasserverbrauch: Lassen Sie den Wasserhahn beim Zähneputzen oder Einseifen nicht dauerhaft laufen.
  • Wassersparende Geräte nutzen: Installieren Sie wassersparende Duschköpfe, Armaturen und Toiletten. Dies hilft, den Wasserverbrauch erheblich zu reduzieren, ohne dabei auf Komfort zu verzichten.