Vereine und Verbände, die Jugendarbeit betreiben, werden auf die Möglichkeit hingewiesen, Anträge auf Gewährung eines Zuschusses bis spätestens 30.09.2021 zu stellen.
Anträge auf Förderung der allgemeinen Jugendarbeit müssen einen Nachweis der Mitgliederzahl – Stand 31.12.2020 – enthalten. Die Zahl der Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss gesondert ausgewiesen werden.
Sofern die Mitgliederzahl an einen übergeordneten Verband zu melden ist, ist diese Zahl für die Antragstellung maßgeblich. Der entsprechende Nachweis ist vorzulegen.
Neben der allgemeinen Jugendarbeit können Vereine und Verbände Zuschüsse für
Ferienfreizeiten und Ferienaktionen beantragen.
Ansprechpartnerin ist Martina Weirich-Mohr, Telefon 06742-103-84 oder Email: Martina.Weirich-Mohr@boppard.de