„Mit der Umsetzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung nehmen wir in Boppard den nächsten Meilenstein hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung“, betont Bürgermeister Jörg Haseneier. Der neue Online-Dienst digitalisiert erstmals den gesamten Meldeprozess bei einem Umzug – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses.
Das Angebot ist damit eine bequeme und flexible Alternative zum persönlichen Termin im Einwohnermeldeamt und erleichtert die Formalitäten nach einem Wohnortwechsel. Alles, was dafür benötigt wird ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor bereits ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat.
Die digitale Wohnsitzanmeldung verläuft in vier Schritten:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung und laden Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. Auch Eigentümer müssen diese Bestätigung als Eigenerklärung abgeben. Das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ finden Sie auf unserer Homepage unter www.boppard.de/meldeamt.
- Das Einwohnermeldeamt prüft Ihre Angaben und informiert Sie innerhalb von drei Werktagen per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Informationen zur elektronischen Wohnsitzanmeldung und weiteren digitalen Verwaltungsleistungen sind auf der Internetseite der Stadt Boppard unter www.boppard.de/meldeamt zu finden oder direkt auf www.wohnsitzanmeldung.de
Hintergrund:
Die Elektronische Wohnsitzanmeldung ist eine Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und ein bundesweiter Service, der schrittweise für immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzbar gemacht wird. Dabei handelt es sich um ein aus Bundesmitteln finanziertes Projekt der Senatskanzlei Hamburg in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der Online-Dienst wurde nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" (EfA) entwickelt. Das EfA-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.