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Kreistag beschließt Maßnahme zur Liquiditätssicherung für das Krankenhaus in Boppard

Abhängig von weiteren Beschlussfassungen des Stadtrates Boppard sowie der in Boppard ansässigen Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ kann damit der Erhalt des Krankenhauses bis Jahresende 2024 gesichert werden. Der Kreistag beschloss einstimmig eine finanzielle Unterstützung zur Sicherstellung der Liquidität.

Ziel des Beschlusses ist es, das Krankenhaus zukunftsfähig auszurichten und in den kommenden Monaten die strukturierte Fortführung des Standortes zu erarbeiten sowie die Finanzierung des Krankenhauses „Heilig Geist“ dauerhaft zu sichern. Landrat Volker Boch begrüßt es ausdrücklich, dass durch den Beschluss des Kreistages vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein wichtiger Schritt erreicht wurde, auch wenn nun vor allen Beteiligten viel Arbeit liege, um das Krankenhaus dauerhaft für die Region zu sichern. „Die kommunale Familie steht zusammen für die Gesundheitsversorgung in der Region“, erklärte der Landrat nach der Sitzung. „Die Menschen vor Ort haben bei der Demonstration am 1. Juni in Boppard gezeigt, dass wir uns alle für das Krankenhaus einsetzen und eine Notwendigkeit sehen, dass es erhalten bleibt. Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier und ich haben in den vergangenen Monaten immer deutlich gemacht, dass wir hinter der Klinik stehen – und ich denke, dass dies auch für unsere politischen Gremien gilt.“

Der Kreistag hat nun beschlossen, gemeinsam mit der Stadt Boppard und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“, die Gesellschafter des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) ist, das erwartete Defizit bis Jahresende auszugleichen. „Nach intensiven Monaten des Bangens um die sofortige Schließung des Krankenhausstandortes Boppard haben wir damit eine Perspektive zur Fortführung des Hauses für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für alle Patientinnen und Patienten und für die gesamte Region erreicht“, erklärte Landrat Boch nach der Sitzung. Jetzt gelte es, weiter für das Krankenhaus zu kämpfen und schnellstmöglich ein Zukunftskonzept zu erarbeiten. „Wir erwarten von der Geschäftsführung und auch vom Austausch mit den kommunalen Gesellschaftern sowie den beteiligten Ministerien, dass alles dafür getan wird, ein Fortführungskonzept zu erarbeiten.“

Das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard gehört als einer von fünf Standorten zur Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH. Entsprechend eines Beschlusses der Gremien des Kreistages Mayen-Koblenz sowie des Stadtrates Koblenz sollten zwei der fünf Standorte, die Krankenhäuser in Boppard und Nastätten, im Rahmen eines Sanierungskonzeptes geschlossen werden. Mitte Mai hatten beide Gremien beschlossen, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage des GKM ein Sanierungskonzept umgesetzt werden sollte, falls bis Mitte Juli keine verbindlichen anderen Finanzierungsmöglichkeiten für die Häuser in Boppard und Nastätten gefunden würden. Die kurzfristige Schließung der beiden Häuser in Boppard und Nastätten lag damit sehr nahe.

Erstmals wurden Landrat Boch und der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Jörg Denninghof, Anfang Februar durch den Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, David Langner, und den Landrat des Kreises Mayen-Koblenz, Dr. Alexander Saftig, über die wirtschaftliche Situation des GKM informiert. In der Folge wurden durch Medienmitteilungen erstmals Schließungspläne für Boppard und Nastätten bekannt. Die beiden Landräte sowie der Bürgermeister der Stadt Boppard, Jörg Haseneier, setzen sich seit Monaten stark dafür ein, dass eine Zukunftsperspektive für die beiden GKM-Standorte Boppard und Nastätten gefunden wird. „Eine Schließung muss immer das allerletzte Mittel sein“, sagt Landrat Boch. Teils unter sehr hohem Zeitdruck wurden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt, um eine Abwicklung des Standortes Boppard zu verhindern. „Wir stehen als kommunale Familie hinter dem Standort Boppard, da wir auf eine Zukunftsperspektive setzen und eine Notwendigkeit für die Gesundheitsversorgung sehen“, erklärt Boch, der im Einklang mit Bürgermeister Haseneier in den vergangenen Wochen einen Lösungsansatz erarbeitet hat. Dieser sieht vor, dass sich der Landkreis und die Stadt Boppard zu gleichen Teilen mit insgesamt 50 % an der Liquiditätssicherung beteiligen und die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ als GKM-Gesellschafter ebenfalls 50 % zur Liquiditätssicherung beiträgt.

„Da weder die Stadt Boppard noch der Rhein-Hunsrück-Kreis Gesellschafter des Krankenhauses sind, können wir hier aufgrund der bedrohlichen Lage nur für einen begrenzten Zeitraum unterstützen“, erklärt Landrat Boch. „Wir wollen helfen und versuchen nun in den nächsten Monaten weiterhin unseren Teil dazu beizutragen, um eine dauerhafte Lösung zu finden. Dass dies nicht einfach ist, ist uns allen bekannt, aber wir glauben an die Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses in Boppard. Um dies sicherstellen zu können, ist es wichtig, jetzt ein Zeitfenster zu bekommen, um an einer dauerhaften Standortsicherung arbeiten zu können. Dieses soll durch die Liquiditätssicherung, die von den drei Parteien getragen werden soll, erreicht werden. Wir gehen davon aus, dass dies auch im Sinne aller Gesellschafter des GKM ist, denn eine Schließung von Standorten ist immer auch mit extrem hohen Kosten verbunden und vor allem mit einschneidenden Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Patientinnen und Patienten.“

Der Beschluss des Kreistages ist unter dem Vorbehalt erfolgt, dass sowohl der Stadtrat Boppard als auch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ den vorgeschlagenen Weg mitgehen und entsprechende Beschlüsse fassen. Auf dieser Basis sollen im Anschluss kurzfristig Vereinbarungen erarbeitet werden, die sowohl zwischen den Partnern, die zur Liquiditätssicherung beitragen, als auch mit den beiden kommunalen Gesellschaftern des GKM, dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz, abgeschlossen werden müssen.

--- Pressemitteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises ---