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Krankenhaus Boppard: Stadtrat stimmt Maßnahme zur Liquiditätssicherung zu

Der Stadtrat fasste einen entsprechenden Beschluss im Rahmen einer Sondersitzung am Donnerstag, 27. Juni 2024, mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis und der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ das bis Jahresende erwartete Defizit auszugleichen und damit den Krankenhausbetrieb bis Jahresende 2024 zu sichern.

Landrat Volker Boch hatte im Einklang mit Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier in den vergangenen Wochen diesen Lösungsansatz erarbeitet. Dieser sieht vor, dass sich der Landkreis und die Stadt Boppard zu gleichen Teilen mit insgesamt 50 Prozent an der Liquiditätssicherung beteiligen und die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ als GKM-Gesellschafter ebenfalls 50 Prozent zur Liquiditätssicherung beiträgt. Eine Beschlussfassung der in Boppard ansässigen Stiftung steht noch aus und wird Anfang kommender Woche erwartet.

„Wir gewinnen auf diese Weise Zeit, um eine Lösung für die Zukunft des Bopparder Krankenhauses zu erarbeiten. Ein tragfähiges Zukunftskonzept ist für eine dauerhafte Standortsicherung unerlässlich, da sind Landrat Volker Boch und ich uns einig“, sagt Boppards Bürgermeister Jörg Haseneier. Dem Landrat dankte er ausdrücklich für dessen fortwährendes Engagement zum Erhalt des Klinikstandorts Boppard.

„Der Rhein-Hunsrück-Kreis und die Stadt Boppard haben gemeinsam alles darangesetzt, eine Abwicklung des Standorts zu verhindern, um die Gesundheitsversorgung zu sichern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu bieten. Der Erhalt des Krankenhausstandortes Boppard und damit der Erhalt einer wohnortnahen medizinischen Grundversorgung ist all diese Anstrengungen wert“, betont Jörg Haseneier.

Das Krankenhaus „Heilig Geist“ hat in den vergangenen Jahrzehnten Kompetenzen aufgebaut in der Psychosomatik, in der Geriatrie, auf dem Gebiet plastisch-ästhetischer Chirurgie und vor allem als über die Grenzen der Region hinaus bekanntes und zertifiziertes ICW-Wundzentrum sowie Zentrum für das diabetische Fußsyndrom. „Diese Kompetenzen sind wertvoll und über Jahre gewachsen. Sie müssen am Standort fortgeführt und weiterentwickelt werden“, fordert Bürgermeister Jörg Haseneier.

Der Beschluss des Kreistages war unter dem Vorbehalt erfolgt, dass sowohl der Stadtrat Boppard als auch die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ diesen Weg mitgehen. Haben alle Beteiligten entsprechende Beschlüsse gefasst, sollen im nächsten Schritt kurzfristig Vereinbarungen erarbeitet werden, die sowohl zwischen den Partnern, die zur Liquiditätssicherung beitragen, als auch mit den beiden kommunalen Gesellschaftern des GKM, dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz, abgeschlossen werden müssen.