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Kein Kavaliersdelikt: Illegale Müllablagerungen in Boppard können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen

In der Rheinallee wurden am 7. November 2024 neben einem öffentlichen Abfallbehälter ein gelber Sack mit Verpackungsmüll und ein schwarzer Regenschirm illegal am Rheinufer entsorgt. Vor Kurzem wurde auf dem Grünschnittplatz in Boppard-Weiler eine Ladung Sägespäne abgeladen.

Neben kleineren Funden handelt es sich bei illegalen Müllablagerungen in Boppard auch nicht selten um sperrige Gegenstände, die nur mit größeren Fahrzeugen transportiert werden können, obwohl es über die Sperrmüllanmeldung und/oder die regionalen Wertstoffhöfe legale Möglichkeiten zur Müllentsorgung gibt.

Durch wilde und illegale Müllablagerungen werden die Umwelt und die Gemeinschaft belastet. Die Kosten für die anschließende Entsorgung trägt der Steuerzahler – sofern im Nachgang kein Verursacher ermittelt werden kann.

Wer illegal Müll in der Landschaft ablegt und dabei erwischt wird, dem drohen empfindliche Bußgelder. Diese reichen in Rheinland-Pfalz von 10 Euro für kleinere Vergehen, wie das Wegwerfen von Zigarettenschachteln oder Taschentüchern, bis hin zu mehreren Tausend Euro, wenn etwa Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen illegal entsorgt wird.

Hinweise auf illegale Müllentsorgungen können unter anderem über den digitalen Schadensmelder an die Stadtverwaltung weitergegeben werden. Den digitalen Schadensmelder finden Sie unter dem Link: www.boppard.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/schadensmelder/