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Illegale Feuerstelle entdeckt: Erhöhte Waldbrandgefahr – Forstamt und Stadt Boppard mahnen zur Vorsicht

Bereits zum zweiten Mal wurde im Bopparder Stadtwald von Mitarbeitern des Forstamts eine illegal angelegte Lagerfeuerstelle entdeckt.

Dies stellt eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere da die mittlere Waldbrandgefahrenstufe 3 erreicht wurde (Waldbrandgefahrenindex von 1 bis 5). Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sind unter www.waldbrandgefahr.wald.rlp.de abrufbar.

Gemäß dem Landeswaldgesetz ist das Entzünden und Unterhalten von Feuer sowie der Gebrauch von offenem Licht im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern nur mit Genehmigung des Forstamts Boppard erlaubt. Zudem gilt ein striktes Rauchverbot im Wald. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.

Gründe für die erhöhte Waldbrandgefahr:

  • Die Monate März bis Mai sind erfahrungsgemäß besonders waldbrandgefährdet.
  • Die vergangenen Wochen waren sehr trocken, es hat kaum geregnet.
  • Die Vegetation ist noch nicht ausreichend grün, um den Waldboden zu beschatten.
  • Klimaschäden haben den Wald lichter gemacht, zudem gibt es vermehrt stehendes und liegendes Totholz.
  • Altes Laub und abgestorbene Pflanzenteile vom Herbst und Winter sind leicht entzündlich.
  • Sonne, Wind und Trockenheit begünstigen Brandausbrüche.

Verhalten im Brandfall:

Bei einem Brand ist umgehend die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu alarmieren. Hilfreich sind die Angaben der Rettungspunktschilder im Wald (Grüne Tafeln mit weißem Kreuz und Nummer). Die Smartphone-App "Hilfe im Wald" bietet eine Orientierungshilfe.

Auf die folgenden Verhaltensregeln zum Schutz des Waldes weist das Forstamt Boppard hin:

  • Rauchverbot: Rauchen im Wald ist strikt untersagt.
  • Kein offenes Feuer: Lagerfeuer, Grillen und Einweggrills sind verboten.
  • Vorsicht beim Parken: Autos dürfen nicht an Wegesrändern abgestellt werden, da heiße Abgasanlagen trockenes Gras entzünden können.
  • Freihalten von Rettungswegen: Waldwege müssen für Rettungsfahrzeuge jederzeit zugänglich sein.
  • Kein Müll im Wald: Glasscherben können durch den Brennglaseffekt Brände verursachen.

Feuer sind nur an offiziell ausgewiesenen und genehmigten Grillplätzen erlaubt, beispielsweise am „Eisenbolzköpfchen“, einer Schutzhütte mit Grillplatz, die über die Tourist-Information Boppard gemietet werden dann.

Infos zu den Schutzhütten im Bopparder Stadtgebiet gibt es online unter www.boppard.de/leben-in-boppard/freizeit-kultur-und-tourismus/schutzhuetten/

Forstamt und Stadt Boppard appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, achtsam zu sein und sich an die geltenden Regeln zu halten, um die Natur und die Sicherheit aller Waldbesucher zu schützen.