Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Führerscheines) werden ersetzt.
Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Kartenführerscheine ausgestellt. Diese sind für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Eine erneute Prüfung ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich, es findet lediglich ein Dokumentenumtausch statt.
Wenn Sie einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis: |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite Ihres Führerscheines).
Ausstellungsjahr | Umtausch bis: |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiges Ausweisdokument
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück ausgestellt wurde (gilt nur bei rosa oder grauen Führerscheinen)
Umtauschen können Sie Ihren Führerschein bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis oder bei der Stadtverwaltung Boppard.